Gesplittete Abwassergebühr
Aktualisierung der Berechnungsgrundlage zur Niederschlagswassergebühr – Überprüfung findet statt
Seit dem 1. Januar 2013 erfolgt die Erhebung der Abwassergebühren in der Gemeinde Ebsdorfergrundnach dem gesplitteten Maßstab.
Das heißt, dass neben der Schmutzwassergebühr, welche nach dem Frischwasserverbrauch berechnet wird, eine separate Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben wird. Die Höhe der Gebühren für das Niederschlagswasser richtet sich nach der Größe und Art der versiegelten Flächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
Die Gemeinde ist dabei, die von den Grundstückeigentümer*innen gemachten Angaben zur Abwasserbeseitigung auf den einzelnen Grundstücken zu überprüfen.
Die Grundstückseigentümer sind aufgefordert, der Gemeinde jede Änderung der bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird bzw. zu ihr abfließt, unverzüglich bekannt zu geben.
Aktuell schreiben die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro KC Becker aus Pohlheim alle Grundstückeigentümer*innen an, dessen/deren Grundstück nach einem Abgleich mit den im letzten Jahr gemachten Luftbildern Veränderungen aufweist.
Die Bürger*innen, die ein solches Schreiben erhalten, sind dazu aufgerufen, die dem Schreiben beigefügten Luftbilder mit Flächenskizze abzugleichen und ggf. zu ergänzen und das Formular unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zurücksenden.
Wenn die Gemeinde keine Rückmeldung erhält, werden die zusätzlich ermittelten Flächen aus dem Luftbild erfasst und diese mit dem vollen Gebührensatz der Berechnung zu Grunde gelegt.
Die Gemeindeverwaltung bittet Ihre Bürger*innen, um Mithilfe bei der Ermittlung. Vielen Dank.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter von KC Becker, Tel. 06403-977610 oder Frau Pretsch von der Gemeinde, Tel. 304 – 51 zur Verfügung.
Zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ebsdorfergrund
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