Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung der Ehevoraussetzungen werden bei der Anmeldung der Eheschließung folgende Dokumente benötigt. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist und persönlich auf sie abgestimmt werden muss.
Sollten Sie die Ehe mit einer Person schließen wollen, die nicht deutscher Staatsangehöriger ist oder mehrere Staatsangehörigkeiten hat, bitten wir Sie direkt Kontakt mit unserem Standesamt aufzunehmen. Ansonsten sind grundsätzlich folgende Dokumente vorzulegen:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese erhalten Sie beim Standesamt ihres Geburtsortes,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Religionszugehörigkeit, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes,
- sie waren bereits einmal verheiratet – eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Vorehe. Erhältlich beim Standesamt der Eheschließung. Alternativ eine in ihrem Besitz befindliche Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk der Scheidung.
Wurde die Scheidung nicht von einem deutschen Gericht ausgesprochen, muss geprüft werden ob eine Anerkennung der ausländischen Entscheidung in Ehesachen zu erfolgen hat.
Urkunden aus anderen Staaten sind grundsätzlich in die deutsche Sprache zu übersetzen sofern die Beantragung einer mehrsprachigen Urkunde nicht möglich ist. Des Weiteren kann es erforderlich sein, ausländische Urkunden mit einer Überbeglaubigung (sogenannte Apostille oder Legalisation) versehen zu lassen.
Sollte einer der Partner bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht anwesend sein können, erhalten Sie hier den Vordruck „Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung als Download : Vollmacht Anmeldung Eheschließung