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Anmeldung einer Eheschließung

Bevor Sie sich Ihr Ja-Wort geben können, muss die Eheschließung zunächst angemeldet werden. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden unter anderem die Ehevoraussetzungen geprüft und mögliche namensrechtliche Erklärungen besprochen.

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnsitz eines der beiden Ehegatten. Haben Sie oder Ihr Partner Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Ebsdorfergrund bitten wir Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung mit uns zu vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Möchten Sie bei uns die Ehe schließen, haben jedoch keinen Wohnsitz in unserer Gemeinde, bitten wir Sie sich zunächst mit Ihrem Wohnsitzstandesamt in Verbindung zu setzen. Eine Terminreservierung für die Eheschließung kann unabhängig davon mit unseren Standesbeamtinnen erfolgen.

Nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung, können Sie innerhalb der nächsten 6 Monate die Ehe in jedem deutschen Standesamt schließen.

Ringe
Anmeldung zur Eheschließung