Zur Haushaltslage in Corona-Zeiten
Trotz Einnahmeausfällen:
Kämmerer Bürgermeister Andreas Schulz schließt Abgabenerhöhungen für 2021 mit Ausnahme der Müllgebühren aus;
Letztere steigen teilweise auf das Niveau vor dem Jahr 2003
Bürgermeister Andreas Schulz will seine Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auch nicht im Jahr 2021 mit Abgabenerhöhungen belasten und trotzdem alle Investitionsmaßnahmen fort – und umsetzen.
Vor allem die GrundSteuern bleiben auf niedrigem Niveau. – Ein Markenzeichen der Gemeinde in der ganzen Region.
Jetzt zahlt sich aus, dass wir schon immer gut gewirtschaftet haben,“ so Bürgermeister Andreas Schulz und weiter: „Selbst auf Corona bedingte Einnahmeausfälle müssen wir jetzt nicht mit einer Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden reagieren.“
Auf einstimmige Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt-und Finanzausschusses steigen allerdings die Müllgebühren.
Das hat die Gemeindevertretung bei nur einer Gegenstimme so beschließen müssen.
In der Woche vor der Beschlussfassung wurden alle Gemeindevertreter/innen zu einer Erörterung der neuen Gebührenkalkulation in den Haupt-und Finanzausschuss eingeladen.
Damit reagiert die Gemeinde vor allem auf
In der jüngeren Vergangenheit gab es drei Gebührensenkungen, womit
Die Gemeinde ist nämlich stets bemüht, verursachungsgerechte Gebühren zu erheben und ihr Abfuhrsystem zugunsten niedriger Abfallgebühren zu optimieren.
Das führt dazu, dass die Müllgebühren trotz der Erhöhung zum 01.01.2021 teilweise niedriger ausfallen als sie 2003 waren (siehe nachstehend abgedruckte Tabelle).
Das hätte auch anders kommen können. Wir haben die derzeitigen im Umlauf befindlichen Abfallgefäße gekauft und so wiederum die Ausschreibung positiv beeinflusst. Übrigens hätten die Abfallgebühren auch deutlich höher ausfallen können, wenn der zweite Bieter (+48%) oder der teuerste Bieter (+90%) den Zuschlag hätte erhalten müssen. Deshalb ist die Müllgebührenerhöhung zum 1.1.2021 bei ganzheitlicher Betrachtung als moderate Anhebung zu sehen.
Am Ausgleich der Kosten durch die Gebührenzahler geht kein Weg vorbei – das verlangt das kommunale Abgabengesetz (KAG).
Abfall machen und Abfall entsorgen darf nicht subventioniert werden.