Sie haben Ihren Wohnsitz innerhalb unserer Gemeinde verlegt?
Dann bitten wir Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug in der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund während der allgemeinen Öffnungszeiten vorzusprechen und eine Wohnsitzummeldung vorzunehmen.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag
08:30 – 11:30 Uhr
Dienstag
15:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch
08:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag
15:00 – 18:30 Uhr
Freitag
08:30 – 11:30 Uhr
Grundsätzlich soll die Wohnsitzummeldung durch persönliche Vorsprache erfolgen. Sind Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen an einer persönlichen Vorsprache gehindert, können Sie mittels Vollmacht eine andere Person mit der Anmeldung betrauen.
Folgende Dokumente müssen bei der Wohnsitzummeldung vorgelegt werden:
Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden), EU-Angehörige
Reisepass, Staatsangehörige außerhalb der EU
Wohnungsgeberbescheinigung, ist vom Vermieter auszufüllen zum Formular
Vollmacht des Ehegatten (sofern an persönlicher Vorsprache gehindert)
Nachweis über die gesetzliche Betreuung (Betreuerausweis Amtsgericht)
Wohnsitzummeldung eines minderjährigen Kindes (unter 16 Jahre)
Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern, nur erforderlich wenn ein Elternteil einen anderen Hauptwohnsitz hat Zum Formular