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Wohnsitzummeldung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Sie haben Ihren Wohnsitz innerhalb unserer Gemeinde verlegt?

Dann bitten wir Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug in der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund während der allgemeinen Öffnungszeiten vorzusprechen und eine Wohnsitzummeldung vorzunehmen.

Grundsätzlich soll die Wohnsitzummeldung durch persönliche Vorsprache erfolgen. Sind Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen an einer persönlichen Vorsprache gehindert, können Sie mittels Vollmacht eine andere Person mit der Anmeldung betrauen.

Folgende Dokumente müssen bei der Wohnsitzummeldung vorgelegt werden:

  • Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden), EU-Angehörige
  • Reisepass, Staatsangehörige außerhalb der EU
  • Wohnungsgeberbescheinigung, ist vom Vermieter auszufüllen
  • Vollmacht des Ehegatten (sofern an persönlicher Vorsprache gehindert)
  • Nachweis über die gesetzliche Betreuung (Betreuerausweis Amtsgericht)

Wohnsitzummeldung eines minderjährigen Kindes (unter 16 Jahre)

  • Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern, nur erforderlich wenn ein Elternteil einen anderen Hauptwohnsitz hat
  • Kinderreisepass, Personalausweis und/oder Reisepass
  • Geburtsurkunde, wenn noch kein Ausweisdokument vorhanden
  • in besonderen Fällen kann die Vorlage der gemeinsamen Sorgeerklärung oder einer Negativbescheinigung über die alleinige Sorge erforderlich werden
Wohnsitzummeldung