Wir freuen uns Sie als Neubürger der Gemeinde Ebsdorfergrund begrüßen zu dürfen.
Für eine Wohnsitzanmeldung bitten wir Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten in unserer Gemeindeverwaltung, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund, vorzusprechen.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag
08:30 – 11:30 Uhr
Dienstag
15:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch
08:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag
15:00 – 18:30 Uhr
Freitag
08:30 – 11:30 Uhr
Folgende Dokumente müssen bei der Wohnsitzanmeldung vorgelegt werden:
Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden), EU-Angehörige
Reisepass, Staatsangehörige außerhalb der EU
Wohnungsgeberbescheinigung, ist vom Vermieter auszufüllen. Zum Formular
Vollmacht des Ehegatten (sofern an persönlicher Vorsprache gehindert)
Nachweis über die gesetzliche Betreuung (Betreuerausweis Amtsgericht)
Eine Wohnsitzanmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug zu erfolgen.
Grundsätzlich soll die Wohnsitzanmeldung durch persönliche Vorsprache erfolgen. Sind Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen an einer persönlichen Vorsprache gehindert, können Sie mittels Vollmacht eine andere Person mit der Anmeldung betrauen.
Wohnsitzanmeldung eines minderjährigen Kindes (unter 16 Jahre)
Bei Wohnsitzanmeldung aus dem Ausland
Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern, nur erforderlich wenn ein Elternteil einen anderen Hauptwohnsitz hat Zum Formular