Eine Wohnsitzabmeldung ins Ausland hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen.
Sie können die Wohnsitzabmeldung aber auch eine Woche vor dem Auszug bei der Meldebehörde anzeigen. Eine frühere Abmeldung (1 Woche) im Voraus ist nicht möglich.
Grundsätzlich hat eine persönliche Vorsprache zu erfolgen. Sind Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen an einer persönlichen Vorsprache gehindert?
Dann können Sie mittels Vollmacht eine andere Person mit der Abmeldung betrauen.