Das WindkraftForum wurde von der Gemeinde mit Unterstützung des Landesprogramms Bürgerforum Energieland Hessen (BFEH) eingerichtet und hat sich 2018 in fünf Sitzungen (zuletzt am 26.11.) zur konkreten Windenergieplanung in Ebsdorfergrund ausgetauscht. Diese Planung beruht auf dem gültigen Teilregionalplan Energie Mittelhessen, der zur räumlichen Steuerung der Windenergie vor Ort ausgewiesen wurde.
In den Sitzungen wurde über eine Vielzahl von Themen diskutiert, insbesondere über die Veränderung des Landschaftsbildes vor Ort, die zu erwartenden Immissionen durch Schall und Schattenwurf, Abstandsregelungen zu sensiblen Einrichtungen, den Natur- und Artenschutz, Trinkwasserschutz, Brandschutz, Flächenverbrauch, die Standsicherheit und den Rückbau der Anlagen nach Betriebsende sowie die Ertragsprognosen. Bewusst außen vor gelassen wurden Grundsatzfragen der Energiewende, da sich das WKF voll auf die konkreten Aspekte der Planung und vorhandene Bedenken konzentrierte.
Im Laufe des Windkraftforums konnte Folgendes festgehalten werden:
- Die Planung wird von vielen Teilnehmenden unter anderem wegen der Nähe der WEA zu den Ortsteilen Roßberg, Dreihausen und Wermertshausen sehr kritisch beurteilt. Die Projektierer reduzierten vor dem Hintergrund der Diskussionen im WKF, der Konkretisierung der Planung und als Entgegenkommen die Anzahl der WEA im gesamten Vorranggebiet von ursprünglich 24 (Planungsstand 2017) über 20 (Juni 2018) auf 16 (November 2018).
- Im Gemeindegebiet Ebsdorfergrund sind damit aktuell noch 12 WEA geplant. Die vier übrigen Anlagen befinden sich auf dem Gemeindegebiet Allendorf (Lumda).
- Durch die Streichung von drei geplanten WEA haben sich die Abstände zur Siedlungsgrenze von Wermertshausen von den gesetzlich vorgeschriebenen 1.000 Metern auf über 1.400 Meter deutlich vergrößert. Zudem ist nun keine WEA mehr im Wasserschutzgebiet um den Tiefbrunnen in Wermertshausen geplant.
- Die Abstände zum Ortsteil Dreihausen haben sich von 1.200 Meter auf 1.300 Meter vergrößert. Zum Ortsteil Roßberg liegen sie aktuell bei rund 1.100 Metern. Alle Abstände fallen damit wesentlich größer aus, als es rechtlich notwendig wäre.
- Die Projektierer sichern zu, keine weiteren Anlagen in der ausgewiesenen Vorrangfläche zu planen – auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt.
- Das Fortbestehen des Waldkindergartens ist durch die WEA nicht gefährdet. Für HessenForst genießt dieser absoluten Bestandsschutz. Gegebenenfalls ergeben sich im Genehmigungsverfahren noch Auflagen für den Betrieb der WEA, z.B. hinsichtlich des Betriebs im Winter und der Gefahr durch Eisabfall.
- In Bezug auf die Landessammelstelle für schwach radioaktive Abfälle erfolgte eine Risikobewertung des TÜV Nord. Auf Basis des Gutachtens wurde die Planung noch einmal angepasst und der Abstand der WEA zur Landessammelstelle auf über 300 Meter vergrößert.
- Fester Bestandteil der Genehmigung sind sowohl verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt als auch eine Ausgleichszahlung für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
- Die Projektierer bieten an, dass die Gemeinde konkrete Ausgleichsmaßnahmen vorschlägt.
- Die aktuell geplanten WEA vom Typ Vestas V150 werden zusätzlich mit sogenannten „Serrations“ ausgestattet. Sie verringern durch das Entstehen von Luftverwirbelungen die Geräuschentwicklung der Rotorblätter und reduzieren damit die Geräuschbelastung in der Umgebung.
- Die Projektierer prüfen unabhängig von gesetzlichen Entwicklungen den Einsatz technischer Ein-richtungen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung im Windpark.
- Die Projektierer bieten Möglichkeiten zur direkten/indirekten (finanziellen) Bürgerbeteiligung oder kommunalen Beteiligung an. Eine WEA könnte z.B. komplett als Bürgerwindrad betrieben werden. Alternativ gibt es das Angebot zur indirekten Beteiligung durch einen Wind-Sparbrief einer regionalen Sparkasse/Bank oder einen subventionierten Stromtarif. Die Angebote werden noch weiter konkretisiert.
- HessenForst erläutert das Angebot des Landes, Kommunen an den Pachteinnahmen von HessenForst teilhaben zu lassen („WindEnergieDividende“) und bietet an, die Gemeinde Ebsdorfergrund bei der Beantragung der Mittel zu unterstützen.
- Die Projektierer sichern zu, in jedem Fall ein förmliches Genehmigungsverfahren mit einer verpflichtenden Öffentlichkeitsbeteiligung zu beantragen.