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Grundbesitzabgaben

Verzögerung der Gebührenbescheide

Die Bescheide für die Grundbesitzabgaben verzögern sich dieses Jahr. Wir bitten noch um etwas Geduld und um Verständnis dafür. In KW 7, also erst kurz vor der 1. Fälligkeit, werden die Bescheide spätestens bei Ihnen sein.

Wir bitten um Beachtung der Hinweise auf den Bescheiden unter den Fällligkeitsterminen zum Veranlagungsjahr:

(-) negative Beträge sind Gutschriften und werden zum Fälligkeitsdatum ausgezahlt. Es wird keine automatische Verrechnung der Gutschriften erfolgen. Weiter wird gebeten, die Gutschriften bei Überweisung NICHT in Abzug zu bringen.

Werden die zum Fälligkeitstermin genannten Beträge nicht zum angegebenen Zeitpunkt gezahlt, beginnt am Folgetag der Verzug. Bitte überprüfen Sie die Adresse und bei erteiltem SEPA-Mandat die Bankverbindung auf Richtigkeit. Da es sich um einen Bescheid handelt, erfolgt keine separate Rechnungsstellung.

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