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Veröffentlichung des Fundbüros

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im hiesigen Fundbüro wurden bereits im Dezember 2023 mehrere Smartphones und Zubehör verschiedener Hersteller abgegeben.

Der/ die Eigentümer werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Geräte in der Gemeindeverwaltung im Ortsteil Dreihausen, Dreihäuser Straße 17, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, während der Sprechzeiten, abgeholt werden können. Die Herausgabe der Geräte kann selbstverständlich nur gegen Vorlage unzweifelhafter Eigentumsnachweise erfolgen.

Telefonische Auskünfte sind unter den Rufnummern 06424/ 304- 15, -39 und -55 erhältlich.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der/ die Finder/ Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Gegenständen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde nach Fristablauf selbst Eigentümer der Sachen.

Rechtsgrundlagen: §§ 965, 973 und 978 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Die Aufbewahrung und Aushändigung einer Fundsache ist für jeden Eigentümer gebührenpflichtig.

Als Gebühr fallen 3% des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch 10,00 Euro an.

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Ebsdorfergrund

Im Auftrag

Betz

Fachbereichsleiterin

Personalservice, Organisation, Sicherheit und Ordnung, EDV und Soziales

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