Verbot von Baum - und Heckenschnitt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie aus gegebenem Anlass nachfolgend auf einige jahreszeitabhängige Besonderheiten aufmerksam machen:
Verbot von Baum- und Heckenschnitt
Bäume, Hecken und anderes Gehölz dürfen in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September jeden Jahres (gem. § 39 Bundesnaturschutzgesetz) nicht entfernt oder radikal zurückgeschnitten werden. Diese bieten Tieren aller Art Unterschlupf, Brut- und Nistplätze während der Brut- und Setzzeit.
Brut- und Setzzeit (vom 01. März bis zum 15. Juli) – was allgemein zu beachten ist
Die Brut- und Setzzeit bezeichnet die Zeit, in der Tiere brüten, beziehungsweise Junge zur Welt bringen.
Während dieser Zeit sollten die Wildtiere nicht gestört werden. Wildtiere, die bereits Nachwuchs haben oder hochtragend sind, sind in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Die Jungtiere sind außerdem nicht kräftig und schnell genug, um vor Gefahren zu fliehen. Manche Jungtiere, wie das Rehkitz, besitzen in den ersten Lebenswochen nicht einmal einen Fluchtreflex. Aus diesem Grund ist es wichtig:
- Bitte nehmen Sie Rücksicht und bleiben Sie auf den Feld- und Wiesenwegen!
- Bitte fassen Sie niemals vermeintlich zurückgelassene Jungtiere an oder nehmen diese mit!
- Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte immer den zuständigen Jagdpächter.
Hinweise und Informationen für Hundebesitzer zum Verhalten in der Natur
In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Hunde nicht streunen oder wildern und jederzeit vom Halter uneingeschränkt abrufbar sind.
Gem. § 32 Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) sind die zur Ausübung des Jagdschutzes nach § 25 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) Berechtigten befugt, Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen (…) zu töten.
Nachweisliches Jagdverhalten und die Schädigung von Wildtieren können für den Hundehalter einige, nicht unerhebliche verwaltungsrechtliche sowie auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Daher der dringende Appell: Leinen Sie Ihren Hund bitte an!
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Bestimmungen und die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) in ihrer aktuell gültigen Fassung hin.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ebsdorfergrund
Im Auftrag
Betz
Fachbereichsleiterin
Personalservice, Organisation, Sicherheit und Ordnung, EDV und Soziales