Straßenreinigungspflicht und Freihalten des öffentlichen Verkehrsraumes von Bewuchs
Gemäß § 27 des Hessischen Straßengesetzes sind die Grundstückseigentümer verpflichtet in den Straßenraum hineinwachsende Sträucher, Bäume und sonstige Anpflanzungen soweit zurückzuschneiden, dass eine Behinderung oder Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ausgeschlossen ist.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümerinnen / Grundstückseigentümer zu überprüfen, ob evtl. der Bewuchs von dem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum ragt und/oder Verkehrszeichen verdeckt werden. Wenn dies der Fall sein sollte, bitten wir zeitnah einen Rückschnitt vorzunehmen.
Ebenso möchten wir auf die allgemeine Straßenreinigungspflicht gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ebsdorfergrund hinweisen, insbesondere auf die Reinigung der Straßenrinnen (Entfernen von Unkraut).
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ebsdorfergrund
Im Auftrag
Gez. Betz
Fachbereichsleiterin
Personalservice, Organisation, Sicherheit und Ordnung, EDV und Soziales