Sammelcontainer für Verkaufsverpackungen aus ALTGLAS in der Gemeinde Ebsdorfergrund
An dieser Stelle veröffentlichen wir zur besseren Orientierung nachfolgend gerne alle Standorte der Sammelcontainer für Altglas im Gemeindegebiet, welche sich in allen Ortsteilen befinden. Auch wird die Gemeinde die Recyclingplätze demnächst ausschildern.
Besonders möchten wir jedoch zuvor darauf hinweisen, dass es sich bei der Sammlung der sogenannten „Verkaufsverpackungen“ aus Altglas um eine Angelegenheit der privatwirtschaftlich organisierten Dualen Systeme Deutschlands (z.B. Der Grüne Punkt, Veolia, Bellandvision…) handelt – so sind nämlich die Dualen Systeme Deutschlands der Auftraggeber der Einsammlung von Verkaufsverpackungen aus Altglas und insofern liegt die Zuständigkeit hinsichtlich der Entleerung der Altglascontainer bei den Dualen Systemen und nicht bei der Gemeinde Ebsdorfergrund.
Die Zuständigkeit und die Beauftragung der Entsorgungsleistungen liegt somit ausschließlich bei den Dualen Systemen Deutschlands. Auf Grund der derzeitigen Ausschreibungsperiode werden die Dualen Systeme Deutschlands im Landkreis Marburg-Biedenkopf bis zum 31. Dezember 2023 durch den „Grünen Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ aus Köln vertreten.
Die Gemeinde selbst ist lediglich für die Unterhaltung bzw. Säuberung der Containerstandorte verantwortlich und fungiert im Bereich der Abfallfraktionen der Dualen Systeme Deutschlands nur als sogenannter „Vermittler“.
Sollten Sie volle Glascontainer feststellen, so können Sie diese aber dennoch bei der gemeindlichen Abfallberatung (Herr Klingelhöfer) unter der Telefonnummer 0 64 24 / 304-31 melden – die Gemeinde leitet die Befüllungsmeldungen als „Vermittler“ an den zuständigen Entsorger weiter, damit schnellstmöglich eine Entleerung der Sammelcontainer erfolgen kann.
Bitte stellen Sie im Falle von bereits vollen Altglascontainern kein weiteres Altglas auf bzw. neben die Sammelcontainer, sondern warten Sie mit der Entsorgung des Altglases bitte bis die jeweilige Entleerung erfolgt ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch herabfallendes und umfallendes Altglas Gefährdungen durch z.B. Glasscherben hervorgerufen werden.
Bei der Befüllung der Altglascontainer bitten wir Sie – vor allem aus Gründen der Rücksichtnahme der dortigen Anwohner, welche in unmittelbarer Nachbarschaft zum jeweiligen Containerstandort wohnen – die üblichen Einwurfzeiten zu beachten.
Die üblichen Einwurfzeiten sind nachfolgend aufgeführt:
- Werktags (montags bis samstags) von 7:00 Uhr bis 19.00 Uhr,
- An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen dagegen nicht gestattet.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Umsicht…!
Etwaige Transportbehältnisse wie Kartons oder dergleichen bitten wir nach der Befüllung der Sammelcontainer wieder mitzunehmen.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass das Abstellen von Unrat und sonstigen Abfällen auf den Containerstandorten eine illegale Abfallentsorgung darstellt und Zuwiderhandlungen straf- oder ordnungsrechtlich verfolgt werden. Im Übrigen möchten wir in diesem Zusammenhang darauf höflich aufmerksam machen, dass etwaige Entsorgungskosten illegal abgestellten Abfalles durch die öffentliche Hand – also durch die Gemeinde Ebsdorfergrund – und letztlich von allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde getragen werden müssen.
S T A N D O R T Ü B E R S I C H T
Ortsteil Beltershausen-Frauenberg
- Marburger Straße (Beltershausen) – Zufahrtsstraße Richtung „Friedhof“
- Cappeler Straße / Ganghofer Straße (Frauenberg) – Einmündungsbereich
Ortsteil Dreihausen
- Sembergsweg – unterhalb „Festplatz / Mehrzweckplatz“
Ortsteil Ebsdorf
- Bortshäuser Straße – unterhalb Brücke „L 3048“, Nähe Sparkasse und Apotheke
Ortsteil Hachborn
- Am Lindacker – neben „Festplatz“ / unterhalb Grundstück „Blumenstraße 9“
- Außenliegend Einmündung Hachborner Straße / L 3048 [1]
- Heidestraße – Einmündungsbereich „Alteweg“ und „Heidestraße“ (ober-halb Brücke „L 3048
Ortsteil Heskem-Mölln:
Schwimmbadweg / Möllner Weg (Heskem) – Festplatz unterhalb GrundBad und Feuerwehrgerätehaus
Mühlenweg (Mölln) – Zufahrtsweg zwischen den Grundstücken „Möllner Weg 27“ und „Möllner Weg 27 A“
Ortsteil Ilschhausen
- Dorfstraße – Ortseingang bei Bushaltestelle
Ortsteil Leidenhofen
- Friedhofstraße 12– Hofgelände hinter Feuerwehrgerätehaus
Ortsteil Rauischholzhausen
- Höinger Straße 35 – Mehrzweckhalle
Ortsteil Roßberg
- Am Bach 2– beim Dorfgemeinschaftshaus bzw. vor dem Mehrzweckplatz
Ortsteil Wermertshausen
- Waldstraße / Kirchstraße 26 – am Dorfgemeinschaftshaus
Ortsteil Wittelsberg
- Hessenstraße – neben Grundstück „Hessenstraße 22“
- Teichweg – zwischen „Feuerwehrgerätehaus“ und Grundstück „Teichweg 15“