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"Energie sparen" im Grund

Folgende Maßnahmen wurden und werden im Ebsdorfergrund als Energiesparmaßnahmen durch die Gemeindeverwaltung umgesetzt:

Nachstehend veröffentlichen wir eine Antwort des Gemeindevorstandes in der Gemeindevertretung auf Anfrage einer Fraktion.

So wird im Grund Energie gespart:

  1. Im Allgemeinen:

Das Einsparen von Energie genießt in der Gemeinde Ebsdorfergrund seit 20 Jahren einen hohen Stellenwert. Hier ist auch die Arbeit des ehrenamtlichen Energiebeauftragten Helmut Piscator lobend zu erwähnen. Außerdem sei nur beispielhaft die Tatsache erwähnt, dass lediglich drei gemeindeeigene Liegenschaften noch über Ölheizungen verfügen und dass die Wärmeversorgung im Grundbad über eine der beiden Biogasanlagen in Heskem-Mölln erfolgt. Auch konnten durch die gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und weiteren Akteuren zahlreiche Projekte im Bereich regenerative Energien verwirklicht werden. Die Gemeinde hat gemeinsam mit der Bürgersolargenossenschaft mehrere PV-Anlagen installiert, auf dem Feuerwehrhaus Dreihausen, sowie den Kitas in Rauischholzhausen und Beltershausen. Eine PV-Anlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses Rauischholzhausen ist im Zuge des Umbaus ebenfalls geplant. Auch wurden auf den Dächern des Dorfgemeinschaftshauses in Wermertshausen sowie dem Dach des Grundtreffs Bürgersolarkraftwerke errichtet in Zusammenarbeit mit dem Verein Sonneninitiative e.V.. Mit der OSB GmbH werden die PV-Anlagen auf der Mehrzweckhalle in Rauischholzhausen sowie auf dem Bürgerhaus in Beltershausen und dem Feuerwehrgerätehaus in Wittelsberg betrieben. Das Nahwärmenetz in Heskem-Mölln mit der Nahwärmegenossenschaft sowie in Dreihausen mit den Stadtwerken Marburg sind weitere erfolgreiche Projekte, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Nicht zuletzt ist auch die Umstellung auf Pelletheizungen zu erwähnen, die u. a. die Beheizung des Servicehofes und des Bürgerhauses in Ebsdorf mit regenerativer Energie sicherstellt.

Auch die Gründung der Grundnetz GmbH ist in diesem Zusammenhang zu sehen, da durch den Kauf des Stromnetzes von E-on Mitte die private und gewerbliche Energieversorgung leichter wird und dadurch eine Förderung erfährt.

Bereits im Jahr 2013 wurde darüber hinaus eine Energieoptimierung der Kläranlagen in Hachborn und Wermertshausen durchgeführt. Dies war aus technischen Gründen für die Verbandskläranlage Rauischholzhausen-Roßdorf nicht möglich, soll aber im Zusammenhang mit der Sanierung und Erweiterung geschehen.

In den Jahren 2012 bis 2014 wurde die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde auf LED umgestellt. Lt. Fachliteratur entfallen ca. 1/3 der kommunalen Energiekosten auf die Straßenbeleuchtung, sodass diese Maßnahme in erheblichem Umfang den kommunalen Energieverbrauch verringert hat. Zuvor wurden schon herkömmliche Lampen auf Natriumdampflampen umgerüstet. Teilweise werden diese noch betrieben. Außerdem gibt es seit 30 Jahren eine Nachtabschaltung.

Auch bei sämtlichen laufenden Bauprojekten der Gemeinde wird das Thema regenerative Energie und Energieeinsparung stets mitbedacht, etwa bei dem Neubau sowie der Bestandssanierung der Kita und des Feuerwehrhauses in Rauischholzhausen, wo jeweils Wärmepumpen eingebaut werden.

Aktuell wurden aufgrund der am 01.09.2022 in Kraft getretenen Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung weitere Maßnahmen ergriffen.

Gemäß Titel 2 dieser Verordnung sind für öffentliche Gebäude neue Vorgaben für das Einsparen von Energie zu beachten.

Daher wurden der Servicehof, der Gemeindebrandinspektor sowie die Hausmeister der gemeindeeigenen Liegenschaften mit Ausnahme der Kitas angewiesen, folgende Maßnahmen zu beachten und umzusetzen:

Heizung/Warmwasser:

  • Alle Heizkörper sind so einzustellen, dass die Raumtemperatur 19 Grad Celsius nicht übersteigt
  • Alle Durchlauferhitzer an Waschbecken werden durch den Servicehof auf „0“ gestellt. Zum Putzen mit Warmwasser können diese kurzzeitig wieder angestellt werden.
  • Bei der Warmwasserversorgung über Zentralheizung ist die maximale Wassertemperatur auf 60 Grad Celsius zu begrenzen (Schutz vor Legionellen)

Beleuchtung:

  • Die Innenbeleuchtung mit Ausnahme der reinen Sicherheitsbeleuchtung (Notausgangsschilder etc.) ist nach dem Betrieb / der Nutzung auszuschalten
  • Außenbeleuchtung, die repräsentativen Zwecken dient, ist generell auszuschalten
  • Ausgenommen sind Lichter im Außenbereich, die der Verkehrssicherung dienen (Beleuchtung von Gehwegen/öffentlichen Verkehrsflächen, jedoch nicht von Parkplätzen)

Dies bedeutet, dass auch die Außenbeleuchtung des GrundBads, der Wittelsberger Warte, im Musik’er’garten in Ebsdorf und in der Gemeindeverwaltung abgeschaltet ist.

Der Gemeindevorstand hat am 20.09.2022 beschlossen, analog der Regelung in anderen Kommunen keine Änderungen oder Einschränkungen bei der Straßenbeleuchtung vorzunehmen, weil die Gemeinde bei der Umstellung auf LED-Leuchtkörper schon weit gekommen ist und der Aufwand für die Umprogrammierung der Schaltungen durch die Stadtwerke finanziell erheblich ist.

Sämtliche oben aufgeführten Maßnahmen sind gem. der Verordnung nicht auf Schulen und Kindertagesstätten anzuwenden. Daher wurden diese Maßnahmen nur für die sonstigen Liegenschaften der Gemeinde angewandt (Verwaltung, Servicehof, Bürgerhäuser, Feuerwehrhäuser, Grundtreff, etc.)

  1. Im Besonderen

Energieeinsparung im GrundBad

  1. Absenkung der Beckenwassertemperatur (zurzeit noch nicht)

Aktuelle Wassertemperatur

(Mai bis einschließlich Oktober)                                                             

Mo. – Fr. 29 C °                                                                   

Sa. – So. 28 C °                                                                   

(November bis einschließlich April)    

Mo. – Fr. 29,5 C °

Sa. – So. 28,5 C °

Ein wesentlicher Punkt ist die Beckenwassertemperatur, diese kann grundsätzlich um bis zu 2 C° gegenüber den üblichen Temperaturen abgesenkt werden. Damit kann der Gesamtenergieverbrauch bis zu 25 % gesenkt werden. Diese Maßnahme hat erhebliche Auswirkungen auf die Verdunstung an der Wasseroberfläche. Bei der Festlegung der Wassertemperatur muss aber beachtet werden, dass wir kein reines Schwimmerbecken haben, sondern ein Kombibecken aus Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken. Daher wäre eine Absenkung auf 28 C ° in den Wintermonaten eine generelle erste Maßnahme über die die Gemeindevertretung in einer der nächsten Sitzungen beraten und entscheiden sollte. 

Hinweis: Energieeinsparungen im AquaMar

Dort wurde folgendes umgesetzt:

  • Schwimmerbecken, Rutsche und Sprungbecken auf 26 C° Wassertemperatur
  • Sauna geschlossen
  1. Außerbetriebnahme von Attraktionen

Die Außerbetriebnahme von Attraktionen hat einen großen Effekt auf die Energieeffizienz. Wasserrutsche, Fontänen und Sprudler haben einen hohen Strombedarf.

  • Außerbetriebnahme des Dampfbades ab 01.10.2022
  • Außerbetriebnahme der Massageliege ab 01.10.2022
  • Außerbetriebnahme der Wärmebänke und Liegen (Schwimmhalle) außerhalb der öffentlichen Nutzung ab 01.10.2022
  • Außerbetriebnahme von Massagedüse, Nackensprudler und Bodensprudler ab 01.10.2022

Die Rutsche kann aufgrund von Verkeimungsgefahr in den Rohrleitungen nicht abgestellt werden.

  1. Maßnahmen für Trink- und Trinkwarmwasseranlagen

Die Temperatur für das Duschwasser darf aus Gründen des Infektionsschutzes unter keinen Umständen reduziert werden.

  1. Maßnahmen für Lüftungsanlagen

Die Temperatur der Hallenbadluft sollte analog zur Absenkung der Wassertemperatur überlegt werden. In Räumen außerhalb der Schwimmhallen, z. B. in Foyer-, Kassen- und Umkleidebereichen, kann die Temperatur ggf. dann auch deutlicher gesenkt werden als in den Bereichen mit Wasserflächen. Hier könnte die Gemeindevertretung die Temperatur in diesen Bereichen auf maximal 21 °C begrenzen. Chlorgasräume und Chemikalienlagerräume müssen aus Sicherheitsgründen weiterhin beheizt werden.

  1. Maßnahmen für die Beleuchtungsanlagen

Die Beleuchtungsanlagen sind auf das betrieblich notwendige Niveau herunterzufahren, dabei muss die Verkehrssicherungspflicht für die Badegäste gewährleistet sein.

  • Außerbetriebnahme der Außenbeleuchtung (schon passiert)
  • Außerbetriebnahme von Dekorationsbeleuchtungen

 

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