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Das Schiedsamt

Schiedsfrau: Dr.Martina Merz-Preiß, Tel. 06424 -943590

Ursprung allen Rechts ist der Streit. Dort, wo sich Menschen begegnen und zusammenleben, sind Meinungsverschiedenheiten und Interessensgegensätze zwangsläufig.

Schon seit alter Zeit kommt es deshalb zwischen Nachbarn zu Beleidigungen, übler Nachrede oder Handgreiflichkeiten, die damals zunächst im Rahmen der Selbsthilfe wie Fehden oder Faustrecht ausgetragen wurden.

Im Jahr 1879 wurde durch einen Erlass die Zuständigkeit der Schiedsleute und der Verfahrensablauf geregelt.

Das erfolgreiche System der vorgerichtlichen Streitschlichtung ist bis auf den heutigen Tag erhalten. 

Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, der auch die fachliche und dienstliche Aufsicht hat, vereidigt.

Die Aufgabe der Schiedsleute ist es, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen.

Hier gibt es keine Sieger und Besiegten, sondern beide Seiten werden unter gegenseitigem Nachgeben zu einem Vergleich bewogen.

Dieser Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel, die darin übernommenen vermögensrechtlichen Verpflichtungen können wie aus einem Urteil 30 Jahre vollstreckt werden.

Die Schiedsperson arbeitet unparteiisch, sachlich und ist nicht Erfüllungsgehilfe des Antragsstellers, sondern handelt im Sinne beider Parteien.

Schiedspersonen sind zuständig z. B. in Privatklagesachen bei Beleidigungen, Hausfriedensbruch, übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses, Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Hier kann die Privatperson Klage bei Gericht nur dann erheben, wenn sie vorher vor dem Schiedsamt die Sühne erfolglos versucht hat.

Der Grund dafür leuchtet ein: die Gerichte sind mit solchen Auseinandersetzungen hoffnungslos überlastet, die hohe Einigungsquote von über 56 % spricht für sich, und das Schiedsverfahren ist vergleichsweise kostengünstig.

Auf jeden Fall sparen die Kontrahenten Geld, Zeit und Nerven und können sich nach einem Vergleich auch später noch in die Augen sehen.

Die Geschäftsstelle befindet sich im Bürgerzentrum in Dreihausen.

Schiedsamt