Renaturierung des Marienbach in der Gemarkung Wittelsberg, Gemeinde Ebsdorfergrund, Landkreis Marburg-Biedenkopf

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 UVPG

Der NABU Kreisverband Marburg-Biedenkopf e.V. hat die partielle naturnahe Umverlegung des Gewässers III. Ordnung „Marienbach“ in der Gemarkung Wittelsberg beantragt, welcher einen zusätzlich geplanten Feldspeicher in diesem Bereich ab erhöhten Wasserständen speisen soll. Das Gewässerprofil des Marienbachs soll dabei flach und mit variierender Sohlbreite ausgestaltet werden.                       

Für dieses Vorhaben war nach § 7 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S .94), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Bei der o. g. Maßnahme ist dies nur dann der Fall, wenn die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Die Maßnahme führt zu einer Verbesserung der Gewässerstruktur des umverlegten Gewässerabschnitts und entspricht damit den Zielen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG). Weiterhin wird die ökologische Wertigkeit des Projektgebietes als Lebensraum für Pflanzen- und Tierarten, insbesondere Vögel und Amphibien deutlich erhöht.

Die Maßnahme führt zu einer Aufwertung für das Landschaftsbild und der Erholungseignung. Durch die Schaffung des zusätzlichen Rückhalteraums, trägt die Maßnahme zu einer Verringerung des Abflusses bei und damit zu einer Abflussverzögerung in den Vorfluter „Wirft“. Auswirkungen auf die Erholungseignung des Standortes, des Gewässers und des Ufersaums sowie die Pflanzen und Tiere sind nur temporär während der Bauphase zu erwarten.

Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreise Marburg-Biedenkopf, 02.06.2026

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