Reisepass für Kinder
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 ist der Kinderreisepass zum 01.01.2024 weggefallen.
Kinderreisepässe werden durch die Gemeinde Ebsdorfergrund nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Für die Beantragung des Reisepasses ist die persönliche Vorsprache des Dokumenteninhabers in der Gemeindeverwaltung erforderlich. Für Kinder und Jugendliche ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten notwendig. Sollten weitere Erziehungsberechtigte nicht mit vorsprechen können, ist die Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung erforderlich. Diese steht auf unserer Homepage zum Download bereit.
Bitte bedenken Sie, dass der Reisepass durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Die Herstellung des Passes und die anschließende Lieferung an die Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund, können in der Regel mehrere Wochen dauern.
Beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt die benötigten Reisedokumente.
In dringlichen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt sodann in der Regel vier Arbeitstage. Bei Antragstellung werktags vor 11.00 Uhr zählt der Tag der Beantragung als erster Arbeitstag.
Welche Gebühren fallen für Reisedokumente an? (§ 15 Passverordnung)
Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig |
| 70,00 Euro | |
Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig |
| 37,50 Euro | |
48-Seiten-Pass |
| zzgl. 22,00 Euro | |
Expresspass |
| zzgl. 32,00 Euro | |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Für Fragen steht Ihnen das Team der Melde- und Passbehörde zur Verfügung (Telefon 06424-304-0).
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ebsdorfergrund
Im Auftrag
gez. Betz
Fachbereichsleiterin
Personalservice, Organisation, Sicherheit und Ordnung, EDV und Soziales