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Gleich zwei Einsätze wegen ausgelöster Rauchmelder in privaten Haushalten machten den Einsatz der GRUNDwehren innerhalb weniger Tage erforderlich.

Während in Leidenhofen kein Auslösegrund für den Rauchmelder erkennbar war, mussten die Feuerwehren in Dreihausen wegen eines Defektes an einem Holzofen aktiv werden. Der Rauchgasaustritt am Holzofen wurde vom Rauchmelder registriert. Da die Bewohner nicht zu Hause waren, hat ein Passant die Warnung des Rauchmelders bemerkt und über die Notrufnummer 112 die Rettungskräfte alarmiert.

Bereits im Jahr 2005 hat das Land Hessen geregelt, dass die Ausstattung von Neu- und Umbauten von Wohnhäusern mit Rauchwarnmeldern vorgeschrieben ist.

Zum 31.12.2014 mussten auch bestehende Wohnungen mit diesen Geräten nachgerüstet werden.

Folgende Räume müssen als Mindestschutz mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein:

  • Schlaf- und Kinderzimmer
  • Flure, die als Rettungsweg dienen.

In der Entstehungsphase eines Brandes bilden sich gefährliche Gase, die sich so schnell in einem Gebäude ausbreiten, dass die Bewohner innerhalb von Sekunden die Orientierung und das Bewusstsein verlieren. Rauchwarnmelder verhindern keine Brände, aber sie erkennen Brandrauch und warnen rechtzeitig mit einem lauten Signal.

Durch die gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht in der Hessischen Bauordnung hat der Gesetzgeber eine deutliche Regelung geschaffen. Alle, die dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, riskieren neben ihrer Gesundheit auch noch den Versicherungsschutz ihrer Wohngebäude- oder Hausratversichung. Also: Rauchmelder installieren ! Weitere Informationen gibt es bei Ihrer örtlichen Feuerwehr.

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Sören Waldeck
Gemeindevorstand der Gemeinde Ebsdorfergrund
Pressesprecher Feuerwehrwesen