Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises bitten wir Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten in unserer Gemeindeverwaltung, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund, persönlich vorzusprechen. Nach Antragstellung wird Ihr neues Ausweisdokument i. d. R. nach zwei Wochen zur Abholung bereit liegen.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag | 08:30 – 11:30 Uhr |
Dienstag | 15:00 – 18:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 – 11:30 Uhr |
Donnerstag | 15:00 – 18:30 Uhr |
Freitag | 08:30 – 11:30 Uhr |