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Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf (ohne den Bereich der Stadt Marburg) hat die Bodenrichtwerte für baureifes / bebautes Land und für landwirtschaftliche Nutzflächen zum Stichtag 1. Januar 2016 ermittelt.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 14 Abs. 6 der Hessischen Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch für den Bereich der


G E M E I N D E E B S D O R F E R G R U N D

für die Dauer eines Monats vom 29. April 2016 bis zum 29. Mai 2016 in den Diensträumen Zi.-Nr. 1 der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund, Ortsteil Dreihausen, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund, zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten öffentlich ausliegen:

montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie

dienstags und donnerstags in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr.

Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Robert-Koch-Straße 17 (Amt für Bodenmanagement), 35037 Marburg, Tel. 0 64 21 / 38 73-33 30, auch nach dieser Bekanntmachung, Auskunft über Bodenrichtwerte verlangen.

Ebenso werden die Bodenrichtwerte ab Juni 2016 im Internet unter www.boris.hessen.de für jedermann einsehbar sein.
Ebsdorfergrund, den 26. April 2016

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Ebsdorfergrund

Andreas Schulz

Bürgermeister