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KiTA-Schließungen im Grund und Härtefallregelung:

Härtefallprüfung ab 3. Mai 2021

Normalerweise wären ab Montag, dem 26. April 2021 wegen eines Inzidenzwertes  von über 165 die gemeindlichen Kitas zu. So will es das heute in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz genannt „Notbremse“. Nur eine Notbetreuung soll es geben.

„Eine Notbetreuung findet bei uns ohne Prüfung die kommende Woche statt“, teilt Bürgermeister Andreas Schulz mit und legt den Begriff zugunsten der Erziehungsberechtigten weit aus.

Der Grund:  Man kann die Eltern nicht von heute auf morgen vor solche Tatsachen stellen und sie mit den Problemen alleine lassen. 

Auch muss die Gemeinde die Tatbestände für die Notbetreuung nachvollziehbar und transparent machen. 

„Von Samstag auf Montag geht das nicht“, so der Bürgermeister. 

Zwei Dinge sind dem Bürgermeister weiter wichtig:

  1. Wenn im Mai keine Betreuung stattfindet, will er die zu zahlenden Betreuungsgebühren den Eltern erstatten. Darüber soll die Gemeindevertretung am Donnerstag beschließen. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag arbeitet der Bürgermeister gerade aus.
  2. Er appelliert an alle Eltern auf unseren Spielplätzen Abstand zu halten. „Es kann nicht sein, dass wir in den Kitas vormittags getrennte Gruppen bilden und nachmittags spielen alle zusammen, als ob es das Virus nicht gibt“. 

In der kommenden Woche wird die Gemeinde die Regeln für die Notbetreuung bekanntgeben. 

Diese werden dann ab 3.5.2021 streng geprüft.

Bis dahin gilt der Aufruf  auf die Kitanutzung so weit wie möglich zu verzichten. 

Das alles gilt natürlich nur bei Werten über 165!

Zurzeit liegt er bei 179,7 im Landkreis. Betroffen sind immer mehr Kinder und Jugendliche. 

„Ich empfehle diese Vorgehensweise auch dem ev. Träger und dem Waldkindergarten,“ so der Bürgermeister abschließend.

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