Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie Sie sicherlich in der vergangenen Woche in den öffentlichen Medien verfolgen konnten, hat der Hessische Landtag nach der Beratung der Bund-Länder-Konferenz weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen.
Kontaktbeschränkungen
Ab Montag, 11. Januar 2021, ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch für einen Hausstand zuzüglich 1 Person (die nicht im eigenen Hausstand lebt) gestattet.
Für Zusammenkünfte im privaten (Wohn)Bereich wird diese Regelung dringend empfohlen. Kinder unter 14 Jahren zählen mit.
Ausnahmen bestehen, wie bisher auch, wenn die Betreuung und Begleitung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen dies erfordert.
Kindertagesstätten
Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (Betreuungsgemeinschaft) wenn die sozialen Kontakte im Übrigen reduziert werden.
Mit dem einher geht der Appell an alle Eltern, ihre Kinder, wenn möglich zu Hause zu betreuen.
Die Kindertagesstätten sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass die kommunalen Kindertagesstätten auch weiterhin, wie gewohnt für alle Kinder geöffnet bleiben und wir Ihnen das volle Betreuungsangebot gewährleisten können.
Soforthilfe für Unternehmen
Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Lockdown im (Teil-)Lokdown im November und Dezember 2020
- direkt, indirekt oder über Dritte betroffen ist,
- diese dauerhaft am Markt tätig sind und
- zum Stichtag 29.02.2020 mindestens einen Beschäftigten hatten
können beim Regierungspräsidium Gießen einen Antrag für die Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe des Bundes stellen.
Für die Novemberhilfe ist der 31.01.2021 Antragsschluss.
Für die Dezemberhilfe der 31.03.2021.
Die Anträge können zentral über ein bundeseinheitliches Internetportal durch einen beauftragten Dritten (eingetragenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte) gestellt werden.
Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-giessen.hessen.de) oder unter den dort veröffentlichten Hotlines.
Hotline für prüfende Dritte (Bund)
Service-Hotline 030-52685087
(Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)
Hotline Direktantrag Soloselbständige (Bund)
Service-Hotline 030-1200 21034
(Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ebsdorfergrund
Andreas Schulz, Bürgermeister