Auch in 2016 bleibt die Gemeinde Ebsdorfergrund der bewährten Vorgehensweise treu marode Straßenabschnitte möglichst nachhaltig zu sanieren, anstatt immer wiederkehrend Flickarbeit leisten zu müssen. Durch neue Vorschriften wie „Verfüllrichtlinie für Deponien“, „Deponieverordnung“, „Laga-Verordnung“ wird der bürokratische Aufwand zur Durchführung derartiger Reparaturprojekte enorm ausgeweitet und die Ausführung auch erheblich verteuert und verzögert. So muss beispielsweise vorab ein Boden-/Baustoffgutachter beauftragt werden, der vor Ort an den geplanten Baustellen Proben entnimmt und diese durch ein Fachlabor untersuchen läßt.
Das Ergebnis wird der Gemeinde dann circa drei bis vier Wochen später in Form eines mehrseitigen Gutachtens vorgelegt, aus dem unter anderem hervorgeht, wo belastetes Material entsorgt werden kann.
Material welches bei der Firma Nickel in Dreihausen entsorgt werden kann, muss dort rechtzeitig angemeldet werden, circa eine Woche vor Anlieferung.
Vorstehendes Procedere bedingt eine Verteuerung und auch eine erschwerte Planung und Verzögerung für die Durchführung der einzelnen Baumaßnahmen sowohl für die Gemeinde als Auftraggeber als auch für die Baufirma bei der Einsatzplanung Ihrer Arbeitskolonnen. Das betrifft auch andere.
Bislang wurden die folgende Sanierungsmaßnahmen für rund 100.000 € durchgeführt: