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Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist nur erforderlich wenn

  • sich die bereits angemeldete Tätigkeit ändert oder erweitert
  • sich der Wohnsitz des Betriebsinhabers geändert hat
  • die Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde Ebsdorfergrund verlegt worden ist
  • sich die Namensführung des Betriebsinhabers geändert hat

Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet die Änderung binnen 2 Wochen beim zuständigen Gewerbeamt mittels einer Gewerbeummeldung anzuzeigen.

Zuständig ist das Gewerbeamt am Betriebssitz.

In allen anderen Fällen ist eine Gewerbe An- oder Abmeldung erforderlich (Betriebsverlegung in die Gemeinde Ebsdorfergrund, Gesellschafterein- oder austritt, Wechsel der Rechtsform, etc.)

Die Gewerbeummeldung können Sie persönlich, unter Vorlage eines Ausweisdokumentes während unserer Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund, vornehmen.

Eine schriftliche Ummeldung ist mit einer Ausweiskopie einzureichen.

Bei juristischen Personen benötigen wir, je nach Art der Änderung, zusätzlich einen Auszug aus dem Handelsregister, den Gesellschaftervertrag und bei Bedarf Vollmachten von Teilhabern.

Gebühren

Antragsformular

Die Gebühren für eine Gewerbeummeldung betragen derzeit 36,00 Euro.

28,00 Euro für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige

8,00 Euro für die schriftliche Bestätigung über die erfolgte Gewerbeanzeige 8,00 Euro

Hier geht es zum Antragsformular für die Gewerbeummeldung:

Gewerbeummeldung

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