Sie haben eine gewerbliche Tätigkeit aufgegeben?
Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet die Aufgabe Ihrer gewerblichen Tätigkeit binnen 2 Wochen nach Betriebsende beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen.
Zuständig ist das Gewerbeamt am Betriebssitz.
Die Gewerbeabmeldung können Sie persönlich, unter Vorlage eines Ausweisdokumentes während unserer Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund, vornehmen.
Eine schriftliche Abmeldung ist mit einer Ausweiskopie einzureichen.
Bei juristischen Personen benötigen wir zusätzlich einen Auszug aus dem Handelsregister, den Gesellschaftervertrag und bei Bedarf Vollmachten von Teilhabern.