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Gewässerausbau des Gewässers „Rülfbach"

Gemeinde Ebsdorfergrund, Ortsteil Rauischholzhausen, Landkreis Marburg-Biedenkopf;

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 UVPG

Es wurde der Gewässerausbau auf einem ca. 18 m langen Abschnittes des Gewässers III. Ordnung „Rülfbach“ beantragt. Dabei soll das rechtseitige Ufer einseitig durch Winkelsteine stabilisiert werden.

Für dieses Vorhaben war nach § 7 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S .94), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Bei der o. g. Maßnahme ist dies nur dann der Fall, wenn die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.

Es handelt sich um eine kleinräumige Maßnahme in einem bereits stark verbauten und naturfernen Gewässerabschnitt des Gewässers „Rülfbach“.

Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf, 09.07.2024

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