Vor der Antragstellung bitten wir Sie sich genau zu informieren welche Belegart erforderlich ist.
- Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke – Belegart N
Das einfache Führungszeugnis wird Ihnen auf dem Postweg direkt nach Hause gesendet. Es wird in der Regel zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart O
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an eine Behörde versendet. Es wird in der Regel zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder ein anderes Antragsverfahren benötigt.
Bitte bringen Sie das Anschreiben der Behörde oder die genaue Adresse, sowie den Verwendungszweck bei der Antragstellung mit.
- Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis wird nur dann erteilt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Bei der Antragstellung ist ein schriftlicher Nachweis der Stelle vorzulegen, welche das erweiterte Führungszeugnis benötigt.
- für private Zwecke – Belegart NE
Bei der Belegart NE wird das Führungszeugnis an Ihre Wohnadresse gesendet.
- zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart OE
Bei der Belegart OE wird das Führungszeugnis direkt an die Behörde übersandt.
Bitte bringen Sie das Anschreiben der Behörde oder die genaue Adresse, sowie den
Verwendungszweck bei der Antragstellung mit.
- EU-Führungszeugnis (für Staatsangehörige der Europäischen Union)
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In diesem Fall wird Ihr Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung über Eintragungen im dortigen Strafregister gebeten. Die mitgeteilten Eintragungen werden vollständig und in der übermittelten Sprache in Ihr Führungszeugnis aufgenommen.