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Erinnerung zur Fälligkeit von Steuern und Gebühren

Die Gemeindekasse der Gemeinde Ebsdorfergrund macht darauf aufmerksam, dass am
15. Februar 2025 folgende Steuern und Gebühren fällig waren:

Gemeindeabgaben I. Quartal 2025

  • Hundesteuer
  • Grundsteuern
  • Wasser- und Schmutzwassergebühr
  • Niederschlagswassergebühr
  • Abfallgebühren

Gewerbesteuervorauszahlung I. Quartal 2025

und sonstige Forderungen

  • Wasser- und Kanalanschlusskosten

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die obengenannten Abgaben noch nicht entrichtet haben, werden hiermit erinnert, die fälligen Beträge fristgerecht bis zum

7. März 2025

an die Gemeindekasse zu zahlen, um Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden.

Zahlungen zu Gunsten der Gemeinde Ebsdorfergrund sind bei nachstehenden aufgeführten Kreditinstituten unter Angabe des Kassenzeichens und/ oder der Rechnungsnummer möglich:


Volksbank Mittelhessen:

IBAN: DE 68 5139 0000 0035 0012 04

BIC: VBMHDE5FXXX

 

Sparkasse Marburg Biedenkopf:

IBAN: DE 13 5335 0000 0095 0010 50

BIC: HELADEF1MAR


Damit Zahlungstermine zukünftig nicht versäumt werden, empfehlen wir der Gemeinde Ebsdorfergrund ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die überwiegende Zahl der Abgabenpflichtigen handhabt dies so.

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