Erinnerung zur Fälligkeit von Steuern und Gebühren
Die Gemeindekasse der Gemeinde Ebsdorfergrund macht darauf aufmerksam, dass am
15. Februar 2025 folgende Steuern und Gebühren fällig waren:
Gemeindeabgaben I. Quartal 2025
- Hundesteuer
- Grundsteuern
- Wasser- und Schmutzwassergebühr
- Niederschlagswassergebühr
- Abfallgebühren
Gewerbesteuervorauszahlung I. Quartal 2025
und sonstige Forderungen
- Wasser- und Kanalanschlusskosten
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die obengenannten Abgaben noch nicht entrichtet haben, werden hiermit erinnert, die fälligen Beträge fristgerecht bis zum
7. März 2025
an die Gemeindekasse zu zahlen, um Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden.
Zahlungen zu Gunsten der Gemeinde Ebsdorfergrund sind bei nachstehenden aufgeführten Kreditinstituten unter Angabe des Kassenzeichens und/ oder der Rechnungsnummer möglich:
Volksbank Mittelhessen:
IBAN: DE 68 5139 0000 0035 0012 04
BIC: VBMHDE5FXXX
Sparkasse Marburg Biedenkopf:
IBAN: DE 13 5335 0000 0095 0010 50
BIC: HELADEF1MAR
Damit Zahlungstermine zukünftig nicht versäumt werden, empfehlen wir der Gemeinde Ebsdorfergrund ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die überwiegende Zahl der Abgabenpflichtigen handhabt dies so.