Erfolgversprechendes Gespräch zwischen Gemeinde Ebsdorfergrund und Regierungspräsidium Gießen
Gießen/Ebsdorfergrund. Für die Unstimmigkeiten zwischen der Gemeinde Ebsdorfergrund und dem Regierungspräsidium Gießen (RP) bahnt sich nach einem konstruktiven Gespräch eine Lösung an. Ausgelöst worden war die Irritation durch die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ortsteil Wermertshausen. Dieser sieht vor, ein Reines Wohngebiet am Ortsrand festzusetzen. In einer umfangreichen Stellungnahme formulierte das Regierungspräsidium seine Bedenken. Was wiederum in der Gemeinde als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gewertet worden ist.
Das Regierungspräsidium hatte unter anderem kritisiert, dass sich die Gemeinde nicht angemessen mit den Konsequenzen für den Betrieb genehmigter Windenergieanlagen (WEA) östlich der Ortslage in Rüddingshausen auseinandergesetzt habe. Auch sah das RP einen möglichen Verstoß gegen Ziele der Raumordnung. Denn als Folge des Bebauungsplans könnte dadurch die Errichtung von WEA in dem Windenergievorranggebiet 3141 des Teilregionalplans Energie Mittelhessen westlich der Ortslage wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. Im Ergebnis könnte dann an dieser Stelle das regionalplanerische Ziel, Fläche für den Bau von WEA zur Verfügung zu stellen, nicht umgesetzt werden.
Im Zuge der abschließenden Beschlussfassung über den Bebauungsplan hatte die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand ausdrücklich beauftragt, ein Gespräch mit dem RP Gießen zu führen „mit dem Ziel der Akzeptanzschaffung für den politischen Gestaltungswillen der Gemeinde“. Zugleich sollte damit die „Konfliktvermeidungsbereitschaft“ der Kommune zum Ausdruck gebracht werden. Als Ergebnis einer Besprechung am Landgraf-Philipp-Platz im RP-Hauptsitz zeichnet sich nun ein gemeinsamer Weg für eine Konfliktlösung ab. Danach soll schnellstmöglich eine „Sachverhaltsaufklärung“ stattfinden. Bis Ergebnisse vorliegen, wird die Gemeinde mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses und damit der Inkraftsetzung des Bebauungsplans warten.
Vereinbart wurde, dass das RP zunächst feststellen wird, welche Folgen es für die in der Ortslage Wermertshausen einzuhaltenden Immissionsrichtwerte hat, wenn dort ein Reines Wohngebiet festgesetzt wird. Anschließend wird zu prüfen sein, ob sich daraus Konsequenzen für den Betrieb der vorhandenen WEA in Rüddingshausen ergeben.
In einem zweiten Schritt geht es darum, mit Hilfe eines immissionsschutzfachlichen Gutachtens zu ermitteln, inwiefern sich die Nutzbarkeit des Windenergievorranggebiets 3141 nach Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber dem Ist-Zustand wesentlich verändern würde. Dies wäre dann der Fall, wenn nach der Festsetzung des Reinen Wohngebiets ein erheblicher Flächenanteil des Vorranggebiets nicht mehr für die Errichtung von WEA zur Verfügung stünde. Außerdem wurde festgehalten, dass Zwischenergebnisse der Gemeinde mitgeteilt werden, damit sie immer über den aktuellen Sachstand informiert ist.
Mit dem Ergebnis des Gesprächs zeigten sich beide Seiten zufrieden. „Das Regierungspräsidium Gießen hat nun die Möglichkeit und die Zeit, fundiert aufzuklären, ob der Bebauungsplan tatsächlich gegen Ziele der Raumordnung verstoßen würde“, sagt Dr. Ivo Gerhards, der für die Regional- und Bauleitplanung beim RP zuständige Dezernatsleiter. Für die Gemeinde Ebsdorfergrund betonte Bürgermeister Andreas Schulz, dass mit diesem Vorgehen die kommunale Planungshoheit nicht ausgehebelt werde: „In Abhängigkeit von den Ergebnissen bleibt es der Gemeinde nach wie vor unbenommen, den Bebauungsplan in Kraft zu setzen.“
Mit der vereinbarten Vorgehensweise hat sich der zuständige Ausschuss für Bauen, Planen, Umwelt und Energie der Gemeinde Ebsdorfergrund in seiner Sitzung am Dienstag, 4. Dezember, befasst und dieser zugestimmt.