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Eigen­kompostierung

Im Ebsdorfergrund kann nicht nur durch eine angepasste Gefäßgröße Geld gespart werden.

Denn die Gemeinde bietet auch die Möglichkeit, durch Eigenkompostierung auf die „Grüne Tonne“ zu verzichten.

„Die Bedingung dafür ist, dass ausnahmslos alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle ordnungsgemäß und schadlos eigenständig verwertet werden und hierzu pro Grundstücksbewohner 25 qm gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche („unversiegelte Fläche“) zur Verfügung stehen, auf der der gewonnene Kompost ordnungsgemäß verwertet werden kann,“ erläutert der zuständige Sachbearbeiter Jens Klingelhöfer.

Insofern kann also nur dann auf Benutzung von Bioabfallgefäßen verzichtet werden, wenn man selbst eine Möglichkeit hat, die kompostierbaren Abfälle ordnungsgemäß verwerten zu können, z. B. durch Eigenkompostierung oder Einbringung in die Landwirtschaft. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass von der eigentlich nach der Abfallsatzung bestehenden Verpflichtung zur Nutzung eines Bio-Gefäßes abgesehen werden kann. 

Hierzu ist beim zuständigen Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt der Gemeindeverwaltung ein entsprechender Antrag zu stellen. Das Antragsformular steht sowohl auf unserer Internetseite zum Download bereit (siehe unten) wie auch die Möglichkeit besteht, dieses unter der Rubrik „Interaktiver Bürgerservice“ online ausfüllen zu können.

Von diesem Angebot machen bereits rund 30 Prozent der Grundstückseigentümer Gebrauch – wer beispielsweise ein 120-Liter-Gefäß für den Biomüll hatte und nun auf Eigenkompostierung setzt, zahlt 5,55 Euro monatlich weniger.