Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz und in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung (Justizverwaltung) eingebunden. Ortsgerichte stehen für eine bürgernahe Verwaltung, denn sie erledigen Dienstleistungen, für die normalerweise ein Notar zuständig ist. Aber weil es eine feste Gebührenordnung gibt, sind sie bei Weitem günstiger.