Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann von einer natürlichen Person bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes beantragt werden. Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann der Antrag auch unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich oder direkt online beim Bundeszentralregister beantragt werden.
Antragsberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen.
Juristische Personen bzw. Personenvereinigungen sollten stets einen Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorlegen, weil insbesondere den Meldebehörden aufgrund ihrer Aufgabenstellung der aktuelle Stand der Eintragungen in diesen Registern, z. B. Handelsregisternummer, Registergericht, Firmenbezeichnung, Rechtsform der Firma zumeist nicht bekannt oder nicht zugänglich sind.