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Aufruf: An alle Grundstückseigentümer

Bitte melden Sie Veränderungen ihrer Grundstücksversiegelungen

Seit rund 10 Jahren gibt es auch im Ebsdorfergrund eine Niederschlagsgebühr beim Abwasser.

In einer Satzung hat die Gemeindevertretung Grundlagen für die Veranlagung geregelt. Zur Ersterfassung fand eine Überfliegung des Gebietes statt.

Seitdem sind viele bebaute Grundstücke neu hinzugekommen, bebaute und bereits erfasste Grundstücke sind zusätzlich bebaut oder versiegelt worden (z.B. mit einer Garage oder Anbau) oder die Oberflächen (Wege – oder Terrassenflächen) sind verändert worden.

Manchmal sind auch neue Grünflächen durch Abriss z.B. alter Scheunen oder Schuppen entstanden. So oder so haben sich in etlichen Fällen Veränderungen ergeben.

Jede/r Grundstückseigentümer/in ist verpflichtet, der Gemeinde diese Veränderungen mitzuteilen.

Wir bitten Sie, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Wir stehen kurz vor einer generellen Überprüfung der vor 10 Jahren gemachten Angaben und einer Neuberechnung der Niederschlagsgebühr.

Sie helfen sich selbst, Ihre Angaben zu überprüfen und ggf. diese zu aktualisieren und eine Beanstandung zu vermeiden.

 

Der Gemeindevorstand
Fachbereich 2 Finanzen
Petra Krüger
Fachbereichsleitung

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