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– erfolgt im Frühjahr individuell durch den jeweiligen Leiter des Bürgerbüros –

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ebsdorfergrund macht alle Grabnutzungsberech-tigten schon einmal darauf aufmerksam, dass das A n s t e l l e n des Wassers im Frühjahr auf den gemeindlichen Friedhöfen (außer Beltershausen-Frauenberg, Ebsdorf, Leidenhofen und Wittelsberg) jeweils individuell nach eigenem Ermessen durch den jeweiligen Leiter des gemeindlichen Bürgerbüros erfolgt, und insofern nicht durch den gemeindlichen Servicehof, damit gewährleistet ist, dass bei entsprechender Witterung kurzfristig das Wasser jeweils nach Bedarf auf den einzelnen Friedhöfen, in der Regel aber erst nach dem 1. April eines Jahres, angestellt werden kann. Damit soll einerseits eine individuelle Lösung vor Ort sichergestellt sowie auch anderseits der gemeindliche Servicehof entlastet werden.

Wir machen allerdings ausdrücklich darauf aufmerksam, dass das Anstellen des Wassers auf den gemeindlichen Friedhöfen trotz gegebenenfalls eventuell vorherrschenden „frühlingshaften“ Temperaturen am Tage bei vorhergesagtem Nachtfrost jedoch noch nicht erfolgen kann.

Auf den Friedhöfen Beltershausen-Frauenberg, Ebsdorf, Leidenhofen und Wittelsberg erfolgt das Anstellen des Wassers durch den jeweiligen Friedhofsausschuss als zustän-digen Friedhofsträger.

Wir bitten diesbezüglich um entsprechende Kenntnisnahme.

Bei Rückfragen bzw. im Falle des zum gegebenen Zeitpunktes bestehenden Wunsches auf Anstellen des Wassers auf den gemeindlichen Friedhöfen wenden Sie sich bitte jeweils an den jeweiligen Leiter des Bürgerbüros.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ebsdorfergrund

Andreas Schulz, Bürgermeister