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Liebe Hundehalterinnen, liebe Hundehalter,
gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über die Hundesteuer in dem Gebiet der Gemeinde Ebsdorfergrund vom 01.04.2009 sind alle Hundehalter/-innen dazu verpflichtet, ihre Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Gemeinde unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann persönlich in der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund oder online unter https://ebsdorfergrund.de/interaktiver-burgerservice/hundesteueranmeldung vorgenommen werden. Die Hundesteuermarke erhalten Sie nach der Anmeldung.

Da in der Vergangenheit des Öfteren „nicht gemeldete Hunde“ aufgefallen sind, weisen wir darauf hin, dass in der nächsten Zeit vermehrt Kontrollen in den Ortsteilen durchgeführt werden. Wir bitten ggf. der anstehenden Überprüfung zuvor zukommen, auch um Sanktionen zu vermeiden.

Ab Januar 2017 werden durch die Leiter der Bürgerbüros und die Verwaltung festgestellte Verstöße geahndet. Bis dahin setzen wir auf die freiwillige Selbstangabe. Allerdings ist es den pflichtbewussten Hundehaltern, die ihre Hundesteuer zahlen, aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zumutbar, dass andere sich der Besteuerung entziehen. Wir bitten den wohlgemeinten Hinweis zu beachten.

Der Gemeindevorstand
FB Finanzen
Im Auftrag Baldauf / Fachbereichsleitung