Nach oben

Parkverhalten

Bitte beachten Sie:

  • Parken auf den Gehwegen ist kein Kavaliersdelikt!
  • Nehmen Sie Rücksicht auf die Landwirtschaft, Müllabfuhr, „Zulieferfahrzeuge und Lkw´s“.

3,05 Meter beträgt die einzuhaltende freie Fahrbahnseite beim Parken am Straßenrand.

  • Vor und nach Einmündungsbereichen sind 5 Meter Abstand zu halten. Dort darf u.a. wegen der Einsicht, nicht geparkt werden.
  • Vor Grundstücksein- und –Ausfahrten ist das Parken verboten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

Die oben aufgeführten Parkvergehen sind nur ein kleiner Auszug aus dem Bußgeldkatalog.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Verkehrsregelungen.

All diese Dinge sind deutschlandweit geregelt und gelten auch im Ebsdorfergrund. Leider nimmt das falsche Parkverhalten Ausmaße an, das sich die Gemeindeverwaltung aufgrund zahlreicher Beschwerden und den Wünschen aus der Kommunalpolitik, zu Kontrollen entschlossen hat. Wir weisen hiermit noch einmal darauf hin. Es geht der Gemeinde nicht um eine Gewinnerzielungsabsicht, sondern einzig um ein geordnetes Parkverhalten und Rücksichtnahme.

An die Eltern von Grundschul- und Kindergarten bzw. Krippenkindern, appellieren wir:

  • nicht vor unseren Grundschulen, Kitas und Spielplätzen auf den Gehwegen wild zu parken. Sie gefährden damit andere Kinder.

Auch weisen wir hier noch einmal darauf hin, Rettungswege frei zu halten. Besonders vor Senioreneinrichtungen. Bitte fahren Sie mit Ihrem Auto auch nicht auf den gesperrten Platz vor dem GrundTreff bis zum Geldautomaten. Es gibt leider viele Beispiele, wo durch Bequemlichkeit und Unüberlegtheit, Gefahren verursacht werden, die nicht sein müssen.

Stichprobenartig werden wir mit dem neuen Ordnungspolizisten der Gemeinde und den jeweiligen Ortsvorstehern, Kontrollen durchführen. Leider hat die „Null-Euro-Knöllchen-Aktion“ von mir als Bürgermeister aus dem vergangenen Jahr nicht bei allen Verkehrsteilnehmern gefruchtet. Deshalb kostet es dieses Mal Geld. Nach dem noch gültigen, alten Bußgeldkatalog kostet das Parken auf dem Gehweg 20,00 Euro.

Geld, was Sie besser für andere Dinge ausgeben sollten. Wir bitten daher noch einmal um Beachtung.

Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde der Gemeinde Ebsdorfergrund