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Amtliche Bekanntmachung

Neubesetzung des Schiedsamts der Gemeinde Ebsdorfergrund

Das Schiedsamt der Gemeinde Ebsdorfergrund ist neu zu besetzen.

Gesucht werden eine Schiedsfrau bzw. ein Schiedsmann sowie eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter.

Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.

Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen., mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson unparteiisch sein.

Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedspersonen) wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig.

Die Schiedsperson soll

  • das dreißigste Lebensjahr vollendet haben
  • in der Gemeinde Ebsdorfergrund wohnhaft sein

Das Amt kann nicht bekleiden,

  • wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
  • eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde
  • wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist
  • wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
  • wer die rechtsprechende Gewalt oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt (hierunter fallen neben Richterinnen und Richtern auch Schöffen) oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ebsdorfergrund werden hiermit aufgerufen, sich für diese Ämter zu bewerben.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf bis zum 22. März 2024 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Ebsdorfergrund, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund oder per E-Mail an gemeinde@ebsdorfergrund.de.

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Ebsdorfergrund

Hanno Kern

Bürgermeister

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