Aufgrund des § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG ) vom 23. November 2006
( GVBl. I S. 606 vom 29. November 2006 ) dürfen Verkaufsstellen in dem Ebsdorfergrund
in den Ortsteilen
Hachborn
Ebsdorf
Heskem-Mölln
Wittelsberg
Rauischholzhausen
aweichend von den Ladenschlusszeiten des § 3 Abs. 2 Nr. 1 während der Veranstaltung
„ Autofreier Sonntag „ am Sonntag, 15. September 2019 on 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr für
den geschäftlichen Verkehr mit Kunden offengehalten werden.
Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes,
des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
35085 Ebsdorfergrund 02.09.2019
DER GEMEINDEVORSTAND
der Gemeinde Ebsdorfergrund
Andreas Schulz
Bürgermeister