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Ablegung von Grabschmuck auf den Wiesengrabfeldern auf den gemeindlichen Friedhöfen

– im Hinblick auf die inzwischen begonnenen Pflegeeinsätze des gemeindlichen Servicehofes bitte den gegebenenfalls abgelegten Grabschmuck entfernen –

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

inzwischen hat die Mähsaison auf den gemeindlichen Liegenschaften begonnen – die betrifft damit auch die gemeindlichen Friedhöfe.

Die Friedhofsverwaltung – der Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt und Energie – macht in diesem Zusammenhang höflich darauf aufmerksam, dass das Abstellen von Blumenschalen, Gestecken oder sonstigen Grabschmuck auf den Wiesengrabfeldern bzw. Rasengrabfeldern nach den Be-stimmungen der Friedhofsordnung nicht gestattet ist.

Für eine ungehinderte Pflege der Rasengrabfelder durch den gemeindlichen Servicehof ist dies erforderlich und von den Grabnutzungsberechtigten entsprechend zu gewährleisten.

An dieser Stelle der Hinweis, dass die Wiesengrabfelder generell nur als ebene und einheitliche Rasenfläche angelegt werden bzw. vorgesehen sind – das Abstellen von Grabschmuck ist bei diesen Grabstätten von daher nicht möglich.

Insofern bitten wir höflich darum, etwaigen bei den bereits eingeebneten Wiesen- bzw. Rasengrabstätten abgestellten Grabschmuck kurzfristig zu entfernen bzw. generell keinen Grabschmuck dort mehr abzustellen – Einpflanzungen in die Grabfläche sind im Übrigen auch nicht gestattet.

Rein vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass die Friedhofsverwaltung nicht abgeräumten Grabschmuck ohne Ankündigung beseitigen kann.

Insofern wird höflich um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen gerne der zuständige Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt und Energie der Gemeindeverwaltung (Herr Klingelhöfer) entweder telefonisch (0 64 24 / 304-31), persönlich oder aber auch per bei E-Mail (klingelhoefer@ebsdorfergrund.de) zur Verfügung.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ebsdorfergrund
– Friedhofsverwaltung –