Ablegung von Grabschmuck auf den Wiesengrabfeldern auf den gemeindlichen Friedhöfen
im Hinblick auf die kommenden Pflegeeinsätze des gemeindlichen Servicehofes bitte den gegebenenfalls abgelegten Grabschmuck entfernen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in absehbarer Zeit wird die Mähsaison auf den gemeindlichen Liegenschaften beginnen – die betrifft damit auch die gemeindlichen Friedhöfe.
Die Friedhofsverwaltung – der Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt und Energie – macht in diesem Zusammenhang höflich darauf aufmerksam, dass gemäß den Bestimmungen der Friedhofsordnung das Abstellen von Blumenschalen, Gestecken oder sonstigen Grabschmuck auf den Wiesengrabfeldern bzw. Rasengrabfeldern nach Ablauf eines Monates nach der Bestattung für die gesamte Nutzungszeit nicht gestattet ist.
An dieser Stelle der Hinweis, dass die Wiesengrabfelder generell nämlich nur als ebene und einheitliche Rasenfläche angelegt werden bzw. vorgesehen sind.
Im Winter – wenn keine Pflegearbeiten stattfinden – stellt das Ablegen von Blumen- und Grabschmuck kein Problem dar und wird aus Kulanzgründen geduldet.
Doch ab etwa Mitte April – je nach witterungsbedingter Entwicklung der Vegetation – werden voraussichtlich die regelmäßigen Mäharbeiten beginnen.
Insofern bitten wir höflich darum, etwaigen bei Wiesen- bzw. Rasengrabstätten abgestellten Grabschmuck rechtzeitig zu entfernen. Dies trägt dazu bei, dass die Wiesen- bzw. Rasengräber durch die Gemeinde in einem gepflegten Zustand gehalten werden können.
Sollten dennoch Gegenstände auf den Rasengräbern verbleiben, welche die regelmäßigen Mäharbeiten erschweren oder behindern, behalten wir uns vor, diese ohne vorherige Ankündigung zu entfernen und zu entsorgen.
Insofern wird höflich um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Ihre Friedhofsverwaltung der Gemeinde Ebsdorfergrund