Auch wenn der Ortsvorsteher oder die Ortsvorsteherin gleichzeitig der Leiter oder die Leiterin des Bürgerbüros (LdB) ist, sind Funktion und Aufgaben beider Ämter nicht gleichzusetzen.
Im Gegensatz zum Ortsvorsteher bzw. zur Ortsvorsteherin ist der oder die LdB kein Politiker bzw. keine Politikerin, sondern ein/e Ehrenbeamte/r der Gemeinde und deshalb an die Weisungen des Dienstherrn gebunden. Sie arbeiten in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung. Dienstvorgesetzter ist Bürgermeister Hanno Kern. Fachvorgesetzte ist Fachbereichsleitern Beate Betz.
Für den Schriftwechsel verwenden die Ehrenbeamten das Briefpapier der Gemeinde und sind zur Führung des Dienstsiegels berechtigt. Außerdem unterliegen sie der Schweigepflicht.
Ihre Sprechstunden halten die Leiterin bzw. die Leiter der Bürgerbüros jeweils mittwochs, Sprechstunden in den Bürgerbüros, den sog. Außenstellen der Gemeindeverwaltung ab, wo sie die selbstständige Erledigung von Geschäften der laufenden Verwaltung übernehmen und somit der Bürgerin und dem Bürger vor Ort – im jeweiligen Ortsteil – zur Verfügung stehen.
Natürlich können die Bürgerbüroleitungen nicht alle Verwaltungsarbeiten übernehmen, wie z.B. standesamtliche Angelegenheiten. Dennoch können sie bei vielen Anliegen den Bürgern den Weg in die Verwaltung ersparen. Dazu zählen z.B. Beglaubigungen, Unterschriften und Schriftstücke (außer standesamtliche, notarielle und Grundstücksangelegenheiten oder Ortsgericht betreffende Beglaubigungen), der Verkauf von Müllsäcken, die Ausgabe von Windelsäcken, Vermietungen von Bürgerhäusern, Annahme und Abgabe von Fundsachen u.v.m.