Nach oben

Führungszeugnis

Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis?

Dann ist ein Antrag bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes erforderlich. Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich oder direkt online beim Bundeszentralregister beantragt werden.

Antragsberechtigt sind alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Für minderjährige Personen kann der Antrag auch durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Die Gebühren für ein Führungszeugnis betragen 13,00 Euro und sind bei der Antragstellung zu begleichen. Nähere Hinweise zu einer möglichen Gebührenbefreiung finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.

Persönliche Antragstellung

Schriftliche Antragstellung

Bitte sprechen Sie zur Antragstellung persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten in unserer Gemeindeverwaltung, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund, vor.

Bitte bringen Sie hierzu ein gültiges Ausweisdokument mit.

 

In diesem Fall sind dem formlosen Anschreiben an das Einwohnermeldeamt neben der Belegart des benötigten Führungszeugnisses auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname(n), Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift unter Vorlage eines Ausweisdokumentes ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden.

 

Bei einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen wir das Anschreiben der Behörde dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll oder die genaue Anschrift und den Verwendungszweck.Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses reichen Sie uns bitte zusätzlich die schriftliche Anforderung der Stelle ein die das Führungszeugnis erhalten soll.

Online-Antragstellung

Ein Führungszeugnis kann auch beim Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Was ist ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

 

Welche Führungszeugnisse gibt es?

Vor der Antragstellung bitten wir Sie sich genau zu informieren welche Belegart erforderlich ist.

 

  • Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke – Belegart N

Das einfache Führungszeugnis wird Ihnen auf dem Postweg direkt nach Hause gesendet. Es wird in der Regel zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt.

 

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart O

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an eine Behörde versendet. Es wird in der Regel zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder ein anderes Antragsverfahren benötigt.

Bitte bringen Sie das Anschreiben der Behörde oder die genaue Adresse, sowie den Verwendungszweck bei der Antragstellung mit.

 

  • Erweitertes Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis wird nur dann erteilt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

 

Bei der Antragstellung ist ein schriftlicher Nachweis der Stelle vorzulegen, welche das erweiterte Führungszeugnis benötigt.

  • für private Zwecke – Belegart NE

Bei der Belegart NE wird das Führungszeugnis an Ihre Wohnadresse gesendet.

 

  • zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart OE

Bei der Belegart OE wird das Führungszeugnis direkt an die Behörde übersandt.

Bitte bringen Sie das Anschreiben der Behörde oder die genaue Adresse, sowie den

Verwendungszweck bei der Antragstellung mit.

 

  • EU-Führungszeugnis (für Staatsangehörige der Europäischen Union)

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In diesem Fall wird Ihr Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung über Eintragungen im dortigen Strafregister gebeten. Die mitgeteilten Eintragungen werden vollständig und in der übermittelten Sprache in Ihr Führungszeugnis aufgenommen.

 

Ihre Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung finden Sie unter der Rubrik Bürgerservice.

Führungszeugnis