Nach oben

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann von einer natürlichen Person bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes beantragt werden. Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann der Antrag auch unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich oder direkt online beim Bundeszentralregister beantragt werden.

Antragsberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen.

Juristische Personen bzw. Personenvereinigungen sollten stets einen Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorlegen, weil insbesondere den Meldebehörden aufgrund ihrer Aufgabenstellung der aktuelle Stand der Eintragungen in diesen Registern, z. B. Handelsregisternummer, Registergericht, Firmenbezeichnung, Rechtsform der Firma zumeist nicht bekannt oder nicht zugänglich sind.

Die Gebühren für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister betragen 13,00 Euro und sind bei der Antragstellung zu begleichen.

Persönliche Antragstellung

Schriftliche Antragstellung

Bitte sprechen Sie zur Antragstellung persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten in unserer Gemeindeverwaltung, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund, vor.

Bitte bringen Sie hierzu ein gültiges Ausweisdokument mit.

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag

08:30 – 11:30 Uhr

Dienstag

15:00 – 18:30 Uhr

Mittwoch

08:30 – 11:30 Uhr

Donnerstag

15:00 – 18:30 Uhr

Freitag

08:30 – 11:30 Uhr

In Fall der schriftlichen Beantragung sind dem formlosen Anschreiben an das Einwohnermeldeamt neben der Belegart des benötigten Gewerbezentralregisterauszuges auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname(n), Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben.

Wird der Antrag für eine juristische Person gestellt, ist ein Nachweis über die Vertretungsberechtigung beizufügen.

Die Unterschrift auf dem Antragschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift unter Vorlage eines Ausweisdokumentes ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Bei der Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges zur Vorlage bei einer Behörde reichen Sie uns bitte zusätzlich unter Angabe des Verwendungszwecks die Anschrift der Behörde ein, die den Auszug erhalten soll.


Online Antragstellung

Eine Gewerbezentralregisterauskunft kann auch beim Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Was ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister?

Das Gewerbezentralregister ist kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst.

Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.

Welche Gewerbezentralregister­auszüge gibt es?

Vor der Antragstellung bitten wir Sie sich genau zu informieren welche Belegart erforderlich ist.

 

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke – Belegart 1

Der Gewerbezentralregisterauszug wird Ihnen auf dem Postweg direkt nach Hause gesendet.

 

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart 9

Der Gewerbezentralregisterauszug wird direkt an eine Behörde versendet. Es wird in der Regel für die Zulassung oder Verlängerung einer Genehmigung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit benötigt. Bitte bringen Sie das Anschreiben der Behörde oder die genaue Adresse, sowie den Verwendungszweck bei der Antragstellung mit.

 

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen

Bitte bringen Sie zur Antragstellung einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis der juristischen Person, ein gültiges Ausweisdokument und einen Handelsregisterauszug mit aus dem der aktuelle Stand ersichtlich ist.

 

Ihre Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung finden Sie unter der Rubrik Bürgerservice.

Nähere Informationen finden Sie auch direkt im Online Auftritt des Bundesamtes für Justiz

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister