Anlässlich des „Autofreien Sonntags“ am 16.09.2018 wird für den Sonntag, 16.09.2018 in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr, ein Jahrmarkt nach § 68 der Gewerbeordnung festgesetzt.
Es werden Waren aller Art feilgeboten sowie Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten.
Marktmeister ist Frau Irike Seiler, Tel. 06424 304-12.
Ebsdorfergrund, 30.08.2018.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ebsdorfergrund
Andreas Schulz
Bürgermeister
Pressemitteilung
Allgemeinverfügung
nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz
vom 23. November 2006
Aufgrund des § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG ) vom 23. November 2006
( GVBl. I S. 606 vom 29. November 2006 ) dürfen Verkaufsstellen in dem Ebsdorfergrund
in den Ortsteilen
Hachborn
Ebsdorf
Heskem-Mölln
Wittelsberg
Rauischholzhausen
aweichend von den Ladenschlusszeiten des § 3 Abs. 2 Nr. 1 während der Veranstaltung
„ Autofreier Sonntag „ am Sonntag, 16. September 2018 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr für
den geschäftlichen Verkehr mit Kunden offengehalten werden.
Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes,
des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
35085 Ebsdorfergrund, 30.08.2018
DER GEMEINDEVORSTAND
der Gemeinde Ebsdorfergrund
Andreas Schulz; Bürgermeister