für den Bereich der Gemeinde Ebsdorfergrund.
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf (ohne den Bereich der Stadt Marburg) hat die Bodenrichtwerte für baureifes / bebautes Land und für landwirtschaftliche Nutzflächen zum Stichtag 1. Januar 2018 ermittelt.
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 14 Abs. 6 der Hessischen Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch für den Bereich der
GEMEINDE EBSDORFERGRUND
für die Dauer eines Monats vom 24. April 2018 bis zum 24. Mai 2018
in den Diensträumen Zi.-Nr. 4 der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund,
Ortsteil Dreihausen, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund,
zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten öffentlich ausliegen:
Montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie
dienstags und donnerstags in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Robert-Koch-Straße 17 (Amt für Bodenmanagement), 35037 Marburg, Tel. 0 64 21 / 38 73 – 33 30, können die Bodenrichtwerte auch nach dieser Bekanntmachung erfragt werden.
Ebenso werden die Bodenrichtwerte voraussichtlich ab Juni 2018 im Internet unter www.boris.hessen.de einsehbar sein.
Ebsdorfergrund, den 17. April 2018
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ebsdorfergrund
Andreas Schulz
Bürgermeister