Anstellen des Wassers auf den gemeindlichen Friedhöfen
– erfolgt im Frühjahr individuell
durch die/den jeweilige/n Leiter/in des Bürgerbüros –
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ebsdorfergrund macht alle Grabnutzungsberechtigten schon einmal darauf aufmerksam, dass das A n s t e l l e n des Wassers im Frühjahr auf den gemeindlichen Friedhöfen (außer auf den durch die Kirche selbstverwalteten Friedhöfen Beltershausen-Frauenberg, Ebsdorf, Leidenhofen und Wittelsberg) jeweils individuell nach eigenem Ermessen durch die/den jeweilige/n Leiter/in des gemeindlichen Bürgerbüros erfolgt, und insofern nicht durch den gemeindlichen Servicehof.
Damit soll gewährleistet sein, dass bei entsprechender Witterung kurzfristig das Wasser jeweils nach Bedarf auf den einzelnen Friedhöfen, in der Regel aber erst nach dem 1. April eines Jahres, angestellt werden kann, um eine individuelle Lösung vor Ort sicherzustellen.
Wir machen allerdings ausdrücklich darauf aufmerksam, dass das Anstellen des Wassers auf den gemeindlichen Friedhöfen trotz gegebenenfalls eventuell vorherrschenden „frühlingshaften“ Temperaturen am Tage bei vorhergesagtem Nachtfrost jedoch noch nicht erfolgen kann.
Auf den Friedhöfen Beltershausen-Frauenberg, Ebsdorf, Leidenhofen und Wittelsberg erfolgt das Anstellen des Wassers durch den jeweiligen Friedhofsausschuss als zuständigen Friedhofsträger.
Wir bitten diesbezüglich um entsprechende Kenntnisnahme.
Bei Rückfragen bzw. im Falle des zum gegebenen Zeitpunktes bestehenden Wunsches auf Anstellen des Wassers auf den gemeindlichen Friedhöfen wenden Sie sich bitte jeweils an die/den jeweilige/n Leiter/in des Bürgerbüros.